Freitag, 15. Juli 2011

Frauendiskurse: 1930er – "Frauen an den Herd"

Die 1930er Jahre bedeuten für die Frauenemanzipation eine Zäsur. Berufstätigkeit wird verpönt. Um die Frauen davon zu überzeugen, ihre Berufstätigkeit zu beenden und zu heiraten, werden ihnen von den Arbeitgebern Einmalzahlungen von mehreren hundert Reichsmark angeboten. Auch von politischer Seite gibt es mit dem „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ (1933) und den darin verankerten Ehestandsdarlehen Anreize für die Frauen, sich fortan um ihre „natürliche“ Aufgabe zu kümmern: Reproduktion und Pflege der Familie (1). 1938 wird zu eben diesem Zweck das Mutterkreuz eingeführt. Verhütung wie auch Abtreibung steht übrigens unter Strafe. 

Das Habilitationsrecht wird den Frauen wieder entzogen und durch systematische Beschränkungen werden auch Ärztinnen, Anwältinnen, Richterinnen, Schuldirektorinnen etc. immer seltener. Die Anzahl der Studentinnen darf nicht mehr als zehn Prozent betragen (2).

Frauen im Nationalsozialismus dürfen allerdings nicht ausschließlich als Opfer angesehen werden. Sie tragen das System mit. Teile der Frauenbewegung sind aktiv mit der NSDAP verbandelt. „Nationalismus, Antisemitismus, Antikommunismus und Rassismus finden sich tatsächlich in vielen Texten der bürgerlichen Frauenbewegung. (3)“ 


(1) Vgl. Michaela Karl: Die Geschichte der Frauenbewegung. Stuttgart 2011. 109.
(2) Vgl. jeweils ebd. f.
(3) Karl 111.

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